CDU Gemeindeverband Ottersweier

Stellungnahme der CDU-Fraktion

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„Variantenentscheidung zur Neugestaltung der Ortsmitte Ottersweier“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pfetzer!

Werte Ratskolleginnen und Kollegen!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Sehr geehrte Pressevertreterinnen!

 Verkehrssicherheit genießt bei der CDU-Fraktion höchsten Stellenwert. Dies zeigen nicht nur die Passagen in den letztjährigen Haushaltsreden, sondern auch konkret umgesetzte Maßnahmen und Investitionen in geschwindigkeitsreduzierende Baumaßnahmen an den Ortseingängen oder die Forderungen nach Ausbau der Radwege für sichere Schulwegverbindungen.

Mit der Neugestaltung der Ortsmitte wollen wir für die größtmögliche Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sorgen. An erster Stelle standen nicht die Anliegen und Vorteile der Autofahrer, sondern vor allem die der Fußgänger und Anwohner.

In den zurückliegenden Jahren wurde im Zuge der Planung für den Kreuzungsbereich „Ortsmitte“ unter Einbeziehung von Gutachten und Studien der Verkehrsexperten und Behörden, aber auch durch eigene Besichtigungen von diversen Kreiselanlagen, das Pro und Kontra „Ampelanlage/Minikreisel“ behandelt.

Wir von der CDU-Fraktion – wohlgemerkt ohne Fraktions- und Parteizwang – haben uns nach Abwägung der Für und Wider für den Mini-Kreisel entschieden.

Wir wollen mit dieser Stellungnahme auf die wichtigsten Entscheidungsgründe eingehen.

 Neben vielen Studien in europäischen Ländern, liegen in der Zwischenzeit ausreichend Forschungsarbeiten aus Deutschland vor, insbesondere von Prof. Werner Brilon, die große Vorteile auch kleinerer Kreisverkehre nachweisen. In allen Studien wurde eine positive Wirkung auf die Verkehrssicherheit nachgewiesen.

 
Die Autoren kommen zusammenfassend zum Schluss:

Die Verkehrssicherheit an Mini-Kreisverkehren werden als sehr hoch angesehen – gerade für Fußgänger. Es geschehen nur wenige Unfälle. Dies sind fast ausschließlich Unfälle mit leichten Sachschäden.

Das hohe Verkehrssicherheitsniveau resultiert aus dem niedrigen Geschwindigkeitsniveau aller Verkehrsteilnehmer und dem gegenüber einer Einmündung oder Kreuzung weniger unfallträchtigen Konfliktsituationen.

Alle Untersuchungen sehen Vorteile bei Kreisverkehren gegenüber anderen Knotenpunktformen mit oder ohne Lichtsignalanlage.

 

Die Vorteile von Mini-Kreisverkehren gegenüber herkömmlichen Knotenpunkten mit Ampelanlagen:

-      günstigere Unfallbilanz, höhere Verkehrssicherheit und Verringerung schwerer Unfälle

-      Geschwindigkeitsreduzierung sowie Verkehrsberuhigung auch in den zuführenden Straßen

-      Kapazität bis zu 17.000 Kfz/Tag- die Obergrenze wird im Bereich von 20.000 Kfz/Tag vermutet.

-      Generell geringere Wartezeiten (Lärmminderung)

-      Hohe gesellschaftliche Akzeptanz durch Verkehrsteilnehmer und Anwohner

-      Der Lärm geht zurück und die Luftverschmutzung wird reduziert.

 

Wir können auch aus weiteren nachfolgenden Punkten nicht für eine Kreuzung mit Ampelanlage entscheiden:

-      Als besonders positiv wird in den Untersuchungen der Rückgang der Unfälle mit schwerem Personenschaden nach Umbau in einen Kreisverkehr hervorgehoben.

-      Wie überqueren die Fußgänger die Kreuzung wenn die Ampelanlage nicht in Betrieb ist?

-      Bei einer Ampel ist immer wieder zu beobachten, dass Fahrzeuge in der Orangephase über die Kreuzung „brettern“ , da wird nochmal kräftig das Gaspedal gedrückt, um gerade noch die Ampelkreuzung zu überfahren.

-      Weitere Beobachtungen  am Verhalten von Kindern an Ampelanlagen sind , dass Kinder selbst in der Rotphase die Fahrbahn betreten um die Freunde welche in der Grünphase die Ampel überquert haben noch hinterher zu kommen.

 

Wir mussten bei den Behörden „dicke Bretter bohren“ bis wir die optimalsten Rahmenbedingungen für einen Mini-Kreisel genehmigt bekamen – bisher nur im Regierungsbezirk Freiburg umgesetzt:

-      Für die Fußgänger ist an allen 4 Straßenästen jeweils ein Zebrastreifen angeordnet.

-      Hinzu kommt, dass die beiden Zebrastreifen in der Hauptstraße jeweils eine Aufstellfläche als Fahrbahnteiler erhalten, wo z.B. auch das Fahrrad Platz hat, und der dem Überquerer die Möglichkeit bietet, sich von dort aus sicherheitshalber neu auf den Verkehrsfluss zu orientieren.

-      Ein ganz entscheidender Punkt für die Sicherheit des Fußgängers ist die Anordnung der Geschwindigkeit auf 30km/h auf allen vier Seiten des Kreisel. Im Kreisel selbst ist nur mäßiges Tempo möglich.

-      Für Menschen mit Behinderung sind die Überquerungsflächen nach den neuesten Richtlinien auszubauen.

-      Bestmögliche Beleuchtung und Beschilderung der 4 Querungsstellen.

 

Entscheidend für den sicheren Verkehrsablauf ist auch die Erkennbarkeit des Knotenpunktes als Mini-Kreiselverkehrsplatz für den Kraftfahrer bei der Annäherung. Sie wird durch die bauliche Gestaltung, durch ein geeignetes Umfeld und durch die Beschilderung erreicht. Auf jeden Fall muss der Eindruck einer ununterbrochenen, durchlaufenden Straße vermieden werden.

Die Kreisinsel ist das zentrale Element eines Mini-Kreisverkehrsplatzes. Durch sie wird der Knotenpunkt als Kreisverkehrsplatz erkennbar.

Sie dient der Ablenkung der Fahrzeuge von der geraden Fahrt durch den Kreisverkehrsplatz. Sie ist daher so zu gestalten, dass sie als Hindernis in der Mitte des Knotenpunktes wahrgenommen wird und von PKW nur selten überfahren wird. Anderseits muss sie so gestaltet sein, das Lkw und Busse die Kreisinsel ohne nennenswerte Probleme überfahren können. Die maximale Überhöhung bezogen auf die Fahrbahn soll 12 cm nicht überschreiten. Die Kreisinsel sollte durch ein etwa 3-4 cm hohes Bord eingefaßt sein, das die Kreisinsel deutlich von der asphaltierten Kreisfahrbahn abhebt. Zur besseren Erkennbarkeit ist für das Bord ein heller Stein zu wählen. Eine weiße Einfärbung, im Falle der Dunkelheit eingebaute Reflektoren oder gar eine Beleuchtung ist empfehlenswert.

Für blinde und sehbehinderte Menschen, sowie für Menschen die mit Rollstuhl oder Rollator am Verkehr teilnehmen, stellen die Kreisverkehre eine besondere Herausforderung dar.

Der Gemeinsame Fachausschuss für Umwelt und Verkehr (GFUV) erarbeitete Mindeststandards für die barrierefreie Nutzung der gebauten Umwelt und des öffentlichen Verkehrs speziell für diesen Personenkreis. Diese Richtlinien müssen auch bei unserer Anlage eingehalten werden:

-      Die Fußgängerquerungsstellen ist in einem Abstand von 5 m zur Kreisfahrbahn anzulegen.

-      An beiden Fahrbahnteilern ist die Fußgängerführung seitlich durch ein mindestens 3 cm hohes Bord zu begrenzen.

-      Vor der Fußgängerfurt sind auf Gehwegen und Fahrbahnteilern Aufmerksamkeitsfelder in Form von Rillenplatten mit Ausrichtung der Rillenstruktur in Gehrichtung der Furt und über die gesamte Furtbreite mit einer Tiefe von 90 cm zu verwenden. Die Rillenplatte sollte aus taktilen und akustischen Gründen ein Wellenprofil mit einem Wellenabstand von mindestens 20mm aufweisen und direkt an die Bordsteinkante anschließen.

-      Zur Anzeige eines rechtwinklig vom Gehweg abzweigenden Fußgängerüberwegs sind Steinnoppenplatten quer über die gesamte Gehwegbreite in einer Tiefe zwischen 90 und 100 cm einzusetzen. Die Noppenplatten müssen rechtwinklig auf die Mitte der Rillenplatte an der Furt zulaufen (T-förmige Anordnung).

-      Die Bordsteinkanten der Gehwege und Fahrbahnteiler sind an den Querungsstellen über die gesamte Furtbreite auf 3 cm abzusenken, sowie optisch kontrastreich zum Geh- und Fahrbahnbelag zu markieren.

-      Die eingesetzten Bodenindikatoren müssen sich optisch kontrastreich von der Umgebung, d.h. vom Gehwegbelag, abheben.

-      Die Fußgängerüberwege müssen optimal beleuchtet sein (siehe DIN-Vorschriften usw.)  Schattenzonen sind zu vermeiden 

 

Alle Ausführungsdetails müssen in der bevorstehenden Werkplanung genauestens geprüft und festgelegt werden.

Die beschriebenen Maßnahmen erscheinen aus Sicht der CDU-Fraktion geeignet, insbesondere dem „Schwachen Verkehrsteilnehmer“ ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten.

Auch sind alle Fraktionsmitglieder aus persönlichen Erfahrungen an dieser modernen Verkehrslenkung überzeugt.

Wir sind der Meinung, dass die Bevölkerung den Minikreisel sehr schnell annehmen wird und sich auf die neuen Begebenheiten einstellt.

Wir denken aber auch, dass gerade Kinder sehr wohl in der Lage sind, nach entsprechender Hinführung durch Eltern, Erzieherinnen, Schülerlotsen und Lehrerschaft mit der Situation gut zurecht zu kommen.

Kleinkinder, die noch Probleme im Verkehr haben, kann man auch bei einer Ampellösung nicht alleine lassen!

Wir verkennen aber auch nicht die Bedenken und Ängste, besonders der Eltern von Kindergarten- und Grundschulkindern.

Auch die Sicherheit blinder und sehbehinderter Menschen oder kognitiv eingeschränkten Menschen spielten bei unserer Abwägung eine bedeutende Rolle.

Wir halten daher eine Fußgängerbedarfsampel für diesen Personenkreis für eine weitere sichere Alternative beim Überqueren der Hauptstraße.

Sie muss zusätzlich mit einem akustischen Freigabesignal oder einem taktilem Signalgeber ausgestattet sein.

Die CDU-Fraktion beantragt hiermit eine Fußgängerbedarfsampel im Bereich der Ortsmitte. Der optimale Standort muss mit den einzelnen Genehmigungsbehörden und Fachplanern bei einer Ortsbegehung noch konkret festgelegt werden.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Linus Maier

CDU-Fraktionsvorsitzender