CDU Gemeindeverband Ottersweier

Stellungnahme der CDU-Fraktion Grundsatzbeschluss zur weiteren Zukunft des Gemeindezentrums St. Johannes

„Wer Geld hat und ist dumm, kauft ein altes Haus und baut es um“, lautet ein Sprichwort.

Diese Aussage stimmt sicher nicht pauschal, sondern hängt immer vom Einzelfall ab. Diese Entscheidung kann man nur nach einer umfassenden Untersuchung des Gebäudes treffen.

Daher sollten Besitzer älterer Gebäude vor einer Sanierung genau prüfen, ob ein Neubau nicht preiswerter ist.

Wir Gemeinderäte haben das Gemeindezentrum mehrmals eingehend besichtigt und beschäftigen uns seit mittlerweile fast 5 Jahren intensiv mit diesem Thema.

„Sanierung oder Abriss und Neubau?“

Wir haben in den letzten Jahren viel Geld in unsere öffentlichen Gebäude gesteckt (Schulen, Kindergärten, Feuerwehrhäuser und Rathaus).

Aus unserer Sicht hat man 1989 eine falsche Grundsatzentscheidung getroffen und die damals mehr als marode Halle für rund 2,6 Millionen DM renoviert. Nun ist dies aber unsere Ausgangsposition.

Bei der Betrachtung der Finanzierungskosten für einen Neubau bzw. Sanierungskosten spielt auch die bisherige und künftige Nutzung der Halle eine große Rolle.

Was für eine Funktion hat das Gemeindezentrum für unser Dorf?

Das Gemeindezentrum ist der Begegnungsort in der Kommune für

-          Dorf- und Vereinsfeste

-          Kulturveranstaltungen

-          Kommunale Nutzungen

-          Kirchliche Veranstaltungen

Sie ist somit ein wichtiger Identifikationspunkt für unsere Gemeinde.

Mit ihren fußläufig zu erreichenden Angebote für die Bevölkerung, gerade für die zunehmend größer werdende Gruppe der Älteren ist das Gemeindezentrum ein wichtiger Faktor für die Wohn- und Lebensqualität in Ottersweier.

 

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Architekt und Gemeindeverwaltung haben in sehr guten Gegenüberstellungen Sanierung- bzw. Neubaukosten dargestellt. Nun ist eine politische Abwägung gefordert zwischen den Kosten und dem Nutzen (Identifikationspunkt für die Gemeinde, Freizeitangebote im Dorf). 

Grundsätzlich gilt: Je mehr Veränderungen an einem Gebäude erforderlich sind, besonders am Rohbau und statisch relevanten Bauteilen, desto drastischer steigen die Sanierungskosten.

Angesichts der vorgesehenen Aufgabenfülle in den nächsten Jahren (Hochwasserschutz, Sporthallensanierung, Investitionen in bessere Breitbandversorgung, Kanal- Straßen- und Brückensanierungen und Flüchtlingsunterbringung, tendiert die Mehrheit der CDU Fraktion zur Sanierungsvariante. Wir werden künftig bei solchen Herkulesaufgaben „kleinere Brötchen backen“. Gerade in Umlandgemeinden werden überdimensionale Mehrzweckhallen zu dauernden laufenden Unterhaltungsbelastung.

Es gibt für beide Alternativen gute und nachvollziehbare Argumente.

Für die Sanierung spricht, dass die Halle verschiedene Nutzungsmöglichkeiten bietet und von der Größe für die meisten Veranstaltungen ausreichend ist. Die geringe jährliche Belegung (meistens nur an Wochenenden) rechtfertigt aus unserer Sicht keine Ausgabe von 3 bis 3,5 Millionen Euro. Bei einer Sanierung müssen, Heizung, Lüftung, Brandschutzauflagen und größerer Aufzug angepasst werden. Die Lage in der Ortsmitte ist für die einheimischen Besucher optimal. Folgende Fakten müssen wir „schlucken“ – wir erreichen keine größere Platzkapazität und auch die Unterbringung des Saales im zweiten Stock bleibt erhalten.

Vielfach kritisiert wird auch das fehlendes Stuhllager und der nicht vorhandene Lastenaufzug für Bühnenteile. Natürlich sind dies alles Wunschvorstellungen, zwischen denen und der Realität eine große Lücke klafft.  Aber auch mit einem Neubau könnten sicher nicht alle Wünsche umgesetzt werden.

Mit der Sanierung sollte aber eine auf 30 bis 40 Jahre ausgerichtete Lösung angestrebt werden.

Auf Grund haushaltswirtschaftlicher Belange kann die Sanierung auf mehrere Bauabschnitte aufgeteilt werden. Die Auflagen des Baurechtsamts zur Verbesserung des Brandschutzes dulden keinen Aufschub. Der Einbau der RWA-Anlage, sowie Sanierung der Fenster Großer Saal, Brandmeldeanlage, Malerarbeiten und Sonnenschutz könnten noch 2016 umgesetzt werden.

Über die weiteren Bauabschnitte BA II : Neubau Eingangsbereich, behinderten gerechter Aufzug, Behinderten WC muss nochmals im Detail mit dem Ausschuss für Technik und Umwelt für eine optimalere Lösung beraten werden. Dies gilt dann auch für BA III :  Restsanierung der Lüftungsanlage.

Das Erdgeschoss bleibt derzeit unangetastet. Mittelfristig wäre auch hier eine Sanierung zu einer mulitfunktionalen Nutzung der Räumlichkeiten denkbar. 

Bis zum 30.04.2017 könnten noch Mittel aus dem Landessanierungsprogramm abgerufen werden bzw. danach Zuschüsse aus dem Entwicklungsprogramm ländlicher Raum. Auch dies entlastet unseren Haushalt merklich.

Bisher gab es ein konstruktives Miteinander zwischen der Gemeinde Ottersweier und der kirchlichen Gemeinde. Dies sollte auch in einem neuen Rechtsverhältnis möglich sein.

Wichtige  vertragliche Eckpfeiler sind hierbei:

- Übernahme des Gebäudes zu einem symbolischen Wert von 1 Euro

- Erbbaupachtvertrag

- Umfang kirchliche Mitnutzung und Abrechnungsschlüssel Betriebskosten

- Organisation und Verwaltung

- Hausmeister- und Reinigungsdienst muss durch politische Gemeinde geregelt werden  

Die CDU Fraktion stimmt mehrheitlich dem Grundsatzbeschluss in allen Punkten zu.